für das Schuljahr 2024/25
Gültig ab 1.9.2024
pro Semester
Einzelunterricht 50 Min. € 349,--
Einzelunterricht 40 Min. € 276,--
Einzelunterricht 30 Min. € 231,--
Gruppenunterricht 2 – 3 Schüler 50 Min. € 231,--
Musikalische Früherziehung 60 Min. € 104,--
Einzelunterricht 50 Min. € 524,--
Einzelunterricht 40 Min. € 422,--
Einzelunterricht 30 Min. € 340,--
Gruppenunterricht 50 Min. € 340,--
Einzelunterricht 50 Min. € 895,--
Einzelunterricht 30 Min. € 546,--
Gruppenunterricht 50 Min. € 458,--
Musikalische Früherziehung 60 Min. € 184,--
Instrumentenmiete € 63,--
Hauptfach Dirigieren (Blasorchester)
DW € 80,--,D1 € 180,--,D2 € 278,-- ,D3 € 370,-- Einheitlicher Landestarif
- Die Gewährung des Schülertarifes ist an den Bezug der Familienbeihilfe gebunden.
- Der Erwachsenentarif gilt für jene, die keine Familienbeihilfe erhalten. Ausnahmen werden ausschließlich für Mitglieder von Blasmusikvereinen, eines heimischen Chores und einer Trachtengruppe gewährt. Für diese gilt der jeweilige Schülertarif.
- Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, so ist für das älteste Kind die Gebühr voll zu entrichten. Das 2. Kind erhält eine 50% Schulgeldermäßigung. Jedes weitere Kind erhält den Musikunterricht gratis.
Die Musikausbildung durch die Musikschule Klostertal wird mit Mitteln der Mitgliedsgemeinden Innerbraz, Dalaas, Klösterle und des Landes Vorarlberg gefördert. Diese Förderung ist in den
angeführten Tarifen bereits berücksichtigt.
Die Vergabe von Stundenformen obliegt der Musikschule.
Mitgliedern von einheimischen Blasmusikvereinen, Chören oder Musikschülern, die einer Gruppe der Musikschule angehören (z.B. Orchester, Kammermusikformation), wird der einheimische Schülertarif
verrechnet. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für das praktizierende Musikinstrument. Besuchen Geschwister den Musikunterricht an der Musikschule Klostertal, wird für das jüngere Kind 50% und für
jedes weitere 100% Ermäßigung gewährt. Diese Ermäßigung gilt nicht für „auswärtige“ Schüler.
Weitere Ermäßigungen in sozial begründeten Fällen für einheimische Musikschüler sind möglich. Ein entsprechendes Ansuchen ist bis zum 15. Oktober jedes Jahres an die Direktion zu stellen.